Voten der Ethikkommission

April 15, 2010

Voraussetzung für die Forschung am Menschen ist die Einholung eines Votums der Ethikkommission. Dies ist auch bei unseren Forschungsprojekten so, bei denen sowohl freiwillige, gesunde Probanden als auch Patienten untersucht werden sollen.  Die Anträge wurden bereits mit der Bewerbung zum Innovationspreis eingereicht, damit wir frühzeitig mit unseren Versuchen beginnen können.

Ein Antrag umfasst die Beschreibung des Projektes, die Aufklärungs- und Einwilligungsbögen. Der Umfang der geplanten Studien muss durch einen Statistiker geprüft werden, damit verwertbare Ergebnisse entstehen. Diese Unterlagen werden der Ethikkommission der Charité vorgelegt, bei der man zu einer Dikussion geladen wird. Wir haben nun für alle Studien positive Voten erhalten, so dass wir mit den Studien beginnen können. Dies sind die Studien zu den Messverfahren an gesunden Probanden, die Vergleichsstudie von Bioimpedanz und Videofluoroskopie sowie der Pilotstudie für die Bioimpedanz geregelte elektrische Stimulation der Mundbodenmuskulatur.

Es kann los gehen.

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