Voten der Ethikkommission

April 15, 2010

Voraussetzung für die Forschung am Menschen ist die Einholung eines Votums der Ethikkommission. Dies ist auch bei unseren Forschungsprojekten so, bei denen sowohl freiwillige, gesunde Probanden als auch Patienten untersucht werden sollen.  Die Anträge wurden bereits mit der Bewerbung zum Innovationspreis eingereicht, damit wir frühzeitig mit unseren Versuchen beginnen können.

Ein Antrag umfasst die Beschreibung des Projektes, die Aufklärungs- und Einwilligungsbögen. Der Umfang der geplanten Studien muss durch einen Statistiker geprüft werden, damit verwertbare Ergebnisse entstehen. Diese Unterlagen werden der Ethikkommission der Charité vorgelegt, bei der man zu einer Dikussion geladen wird. Wir haben nun für alle Studien positive Voten erhalten, so dass wir mit den Studien beginnen können. Dies sind die Studien zu den Messverfahren an gesunden Probanden, die Vergleichsstudie von Bioimpedanz und Videofluoroskopie sowie der Pilotstudie für die Bioimpedanz geregelte elektrische Stimulation der Mundbodenmuskulatur.

Es kann los gehen.

Start des Forschungsprojekts

April 1, 2010

Mit dem heutigen Tag hat das geplante Forschungsprojekt begonnen. In diesem Rahmen wurden zwei Promovenden angestellt, die einen grossen Teil der anfallenden Forschungsarbeiten erledigen müssen. Das ist zum Einen Holger Nahstaedt, der vor allem für die technische Entwicklung des Messgerätes verantwortlich ist.  Er soll den technischen Aufbau voran treiben und eine Zertifizierung durchführen. Er hat sich bereits in seiner Diplomarbeit mit dem Bioimpedanzmessverfahren beschäftigt.

Zum Anderen wurde Frau Corinna Schultheiss angestellt, die für die Evaluation des Messverfahrens verantwortlich sein wird. Sie soll in den nächsten Monaten das Messverfahren erproben und seine Reliabilität prüfen. Sie hat sich bereits in ihrer Diplomarbeit mit der Evaluation eines Messverfahren beschäftigt, dem Berliner Schluck Test.

Erstes Ziel soll nun der weitere Aufbau des neuen Bioimpedanzmessgerätes sein. Das Messgerät bzw. das Messverfahren muss geprüft werden. Es wird getestet, ob das Messverfahren wirklich in der Lage ist, reporduzierbar Schlucken zu messen, um als Verfahren für eine gerichtete elektrische Stimulation zu dienen. Die bisherigen Versuche lassen das vermuten, sie sind allerdings nur bei einem sehr kleinen Personenkreis mit einem rudimentären Messgerät durchgeführt worden.